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Anhängerklasse E beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.

Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

Teaser

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

08.08.2022
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