Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Trak-torführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugma-schinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Ar-beitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchst-geschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätz-lich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen