Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
Mit dem „Großen Traktorführerschein“ können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen