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Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte (Ersatzkarte) entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt
Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte muss ein Nachweis über eine Anzeige (Diebstahlanzeige der Polizei) oder bei Kartenverlust eine schriftliche Erklärung (Verlusterklärung) der zuständigen Stelle bei der Antragstellung vorgelegt werden. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle eine Versicherung Eides statt verlangen.
Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, so wird die Karte erneuert.
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit
Eine wiedergefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben.
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Unternehmenskarte.
Den Antrag für den Ersatz Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.
- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
- Ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen
Rüdesheimer Straße 119
PLZ: 64285
Tel.: +49 800 272727-0
Fax: +49 6151 600-654
E-Mail:
Fahrerkarten@tuevhessen.de
Webseite:
Service-Center in Hessen