Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Zuständige Ordnungsbehörde
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-440
Fax: 02772 708-9440
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Interne Nummer: 274
Tel.: +49 2772 708274
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
Herborn.de
Tel.: +492772 708 442
Interne Nummer: 442
Webseite:
Herborn.de
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Tel.: +49 2772 708441
Interne Nummer: 274
E-Mail:
stadtpolizei@herborn.de
Webseite:
Herborn.de