Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Sie möchten die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:
Bitte wenden Sie sich an zuständige Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Allgemeine Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen