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Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen

Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.

Gebühren

Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: nein
schriftliche Bestätigung der Änderungsanzeige

Ansprechpunkt

Ihr zuständiges Gesundheitsamt

Fristen

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

zuständige Stelle

Zuständig sind die Gesundheitsämter.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert. 

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Kurzfassung

  • Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern muss angezeigt werden
  • Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
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