Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
Gebühren
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: nein
schriftliche Bestätigung der Änderungsanzeige
Ansprechpunkt
Ihr zuständiges Gesundheitsamt
Fristen
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurzfassung
- Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern muss angezeigt werden
- Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.