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Antrag auf Luftbildauswertung

Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
  • Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.

Gebühren

Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.

Ansprechpunkt

Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.

erforderliche Unterlagen

  • Liegenschaftsplan des zu prüfenden Grundstücks

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Unterstützende Insititutionen

Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.

Kurzfassung

  • Antrag auf Luftbildauswertung
  • Antrag auf Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
  • Regierungspräsidium Darmstadt
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-6511 (Kampfmittelräumdienst)
Telefon: +49 6151 12-5515 (Hundeverordnung)
Telefon: +49 6151 12-4747 (Geldwäscheprävention)
Telefon: +49 6151 12-5515 (Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)

Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
E-Mail: kmrd@rpda.hessen.de
E-Mail: hundeverordnung@rpda.hessen.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
E-Mail: waffenrecht@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.