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Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Fristen

Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Kurzfassung

  • Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
  • jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden
  • das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren wurde, muss die Geburt melden
  • zuständig: das für den Geburtsort zuständige Standesamt
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