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Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

Fristen

Es gibt keine Frist.

zuständige Stelle

Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

Kurzfassung

  • Beratung und Unterstützung für Pflegepersonen
  • Vollzeitpflege
  • Zuständige Stelle: Jugendamt
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