Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf.
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt
Fristen
Es gibt keine Frist.
zuständige Stelle
Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Beratung und Unterstützung für Pflegepersonen
- Vollzeitpflege
- Zuständige Stelle: Jugendamt