Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:

  • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
  • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.

Gebühren

Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

erforderliche Unterlagen

In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

Rechtsbehelf

  • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
  • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

Kurzfassung

  • Wasserbuch Bereitstellung
  • Verzeichnis der wesentlichen Wasserrechte, also der wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
  • das Wasserbuch enthält außerdem Informationen zu wasserwirtschaftlich ausgewiesenen Gebieten, zum Beispiel Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete
  • Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich
  • zuständig: untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen, Kassel
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.