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Auskunft zum Bodendenkmal beantragen

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse

erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Kurzfassung

  • Denkmalauskunft Mitteilung Bodendenkmal
  • Das Geoportal Hessen gibt eine Übersicht über die Lage der bekannten Bodendenkmäler. Über diese Basisinformation hinausgehende Auskünfte werden nur Personen mit berechtigtem Interesse erteilt. Hierzu dient das vorliegende Formular.
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen
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