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Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn 

  • Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
  • der Personalausweis gültig ist.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
  • Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Kurzfassung

  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • kann jederzeit bei der Personalausweisbehörde erklärt werden, wenn:
    • Online-Ausweisfunktion bislang nicht genutzt wurde und Bürger es fortan nutzen wollen
    • Personalausweis muss gültig sein
  • Personalausweisbehörde schaltet die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein
  • es entstehen keine Kosten
  • Zuständig: Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner: