Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen?
-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
- Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage
 
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 
Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
			Postfach 120142
			
			
					
							PLZ: 64238
						
				
		
			
			
				Heinrich-Hertz-Str. 5
				
			
			
					
							PLZ: 64295
						
				
		
		
    
        Tel.: +49 611 3259-1000
        
        
    
        Fax: +49 611 32759-1999
        
        
    
	
		
    E-Mail:
            poststelle@hlfgp.hessen.de
            
    Webseite:
            
                Webseite HLfGP