Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der jeweiligen Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt.
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt.
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation innerhalb weniger Tage bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.
Voraussetzungen
- Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
- Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
- Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Im Falle einer Exmatrikulation von Amts wegen kann innerhalb von einem Monat nach Zugang der Exmatrikulation Widerspruch eingelegt werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Exmatrikulation beantragen.
- Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft von Studierenden an einer Hochschule.
- Im Antrag sind der gewünschte Zeitpunkt der Exmatrikulation, der Studiengang und der Grund der Exmatrikulation zu nennen.
- Es ist jederzeit möglich, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
- Exmatrikuliert werden automatisch alle Studierenden, die alle Prüfungsleistungen erbracht und somit ihr Studium vollendet haben.
- Die staatlichen hessischen Hochschulen.