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Informationen über Freiwilliges Soziales Jahr erhalten

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
 

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
     

Gebühren

Es fallen für Sie keine Kosten an.  

Fristen

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. Deshalb ist es sinnvoll sich rechtzeitig mit verschiedenen FSJ-Trägern in Verbindung zu setzen.

zuständige Stelle

Wenn Sie ein FSJ in Hessen ableisten möchten, finden Sie alle Adressen der in Hessen aktiven Organisationen, die ein FSJ anbieten (sogenannte FSJ-Träger) auf www.fsj-hessen.de in der Rubrik „FSJ-Stelle finden“.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (in Hessen endet die Schulpflicht nach der 9. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate

erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Handlungsgrundlage(n)

Das FSJ ist im gesetzlich im Jugendfreiwilliegndienstegesetz (JFDG) geregelt. Das JFDG ist ein Bundesgesetz und somit gelten die hier festgeschriebenen Regelungen bundesweit.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland stellen Teilbereiche des FSJ dar.

Unterstützende Insititutionen

Für Fragen zum FSJ stehen Ihnen die in Hessen arbeitenden FSJ-Träger zur Verfügung.

Kurzfassung

  • Freiwilliges soziales Jahr Förderung 
  • Interessierte ab 16 bis 26 Jahren können sich bewerben
  • Voraussetzung: Schulpflicht erfüllt
  • Bewerbung direkt bei Einsatzstelle oder beim Träger der Wahl
  • Bewerbungswege (Online-Formular oder schriftlich per Post) variieren
  • Fristen: je nach Träger unterschiedlich
  • Kosten: keine
  • Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
    • Mindestdauer: 6 Monate
    • Regeldauer: 12 Monate
    • Maximaldauer: 18 Monate
    • In Ausnahmefällen: 24 Monate 
  • Sozialversicherung wird von Trägern bezahlt
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
  • zuständig: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 
     
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-5168

Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
E-Mail: umverteilung.asyl@rpda.hessen.de
E-Mail: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
E-Mail: umsatzsteuerbefreiung.soziales@rpda.hessen.de
E-Mail: fluechtlingsangelegenheiten@rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.