Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles
(Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit)
so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung
Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.
Fristen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Voraussetzungen
- Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
- Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Kurzfassung
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sind:
- Pflegegeld
- Stellung einer Pflegekraft (Hauspflege)
- Heimpflege