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Schutzimpfungen Finanzierung

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Gebühren

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Kurzfassung

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen
  • Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
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