Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
zuständige Stelle
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
Voraussetzungen
Keine
erforderliche Unterlagen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Kurzfassung
- Amtsblatt Veröffentlichung
- Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden.
- Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen.
- In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht.
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zuständig: die jeweilige Gemeinde, oder der jeweilige Landkreis
weiterführende Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.