Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
- Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen