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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Fristen

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Kurzfassung

  • Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
  • Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
  • Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare: