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Finanzamt Bensheim

Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Das Finanzamt Bensheim ist als südlichstes hessisches Finanzamt regional für die Einwohner des Landkreises Bergstraße  zuständig. Eine Ausnahme bilden die Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach. Letztere fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Michelstadt im Odenwald.

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bensheim umfasst:

  • die Städte:
    Bensheim, Bürstadt Heppenheim, Lampertheim Lorsch, Viernheim  und Zwingenberg
  • die Gemeinden 
    Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal (Odenwald)

Die Außenstelle Fürth des Finanzamts Bensheim ist regional zuständig für:

  • die Stadt
    Lindenfels
  • die Gemeinden
    Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Waldmichelbach

Für beide regionalen Zuständigkeitsbereiche finden Sie zentral folgende Arbeitsbereiche im Hauptgebäude in Bensheim

  • Finanzamtsleitung
  • Betriebsprüfungsstelle
  • Umsatzsteuerstelle
  • Lohnsteuerarbeitgeberstelle
  • Erhebungsstelle 
  • Bewertungsstelle
  • Besteuerung von Personengesellschaften und Vereinen

Anschrift

Finanzamt Bensheim

Berliner Ring 35
64625 Bensheim
64603 Bensheim

Webseite: Finanzamt Bensheim

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache

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