Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Das Finanzamt Bensheim ist als südlichstes hessisches Finanzamt regional für die Einwohner des Landkreises Bergstraße zuständig. Eine Ausnahme bilden die Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach. Letztere fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Michelstadt im Odenwald.
Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bensheim umfasst:
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die Städte:
Bensheim, Bürstadt Heppenheim, Lampertheim Lorsch, Viernheim und Zwingenberg -
die Gemeinden
Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal (Odenwald)
Die Außenstelle Fürth des Finanzamts Bensheim ist regional zuständig für:
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die Stadt
Lindenfels -
die Gemeinden
Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Waldmichelbach
Für beide regionalen Zuständigkeitsbereiche finden Sie zentral folgende Arbeitsbereiche im Hauptgebäude in Bensheim
- Finanzamtsleitung
- Betriebsprüfungsstelle
- Umsatzsteuerstelle
- Lohnsteuerarbeitgeberstelle
- Erhebungsstelle
- Bewertungsstelle
- Besteuerung von Personengesellschaften und Vereinen