Was soll das sein? Der “Herborner Energieblick” ist die konkrete Umsetzung des Energiemanagements auf Ebene aller Gebäudenutzer und Fachkräfte, die innerhalb der Gebäude der städtischen Liegenschaften tätig sind und mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch des Gebäudes maßgeblich beeinflussen.
Der Energieblick soll helfen, eine Routine zu etablieren, die mit einem kurzen Blick alle großen Quellen der Energieverschwendung aufdecken und diese durch entsprechende Handlungsweisen begrenzen/beenden kann.
Es ist ganz einfach: Du verlässt einen Raum, deinen Arbeitsplatz, einen Funktionsraum, etc. oder dir fällt einfach etwas auf? Achte auf die Folgenden Dinge:
Mit diesen 4 Regeln hast du schon einen großen Beitrag zum Energiesparen geleistet! Danke dafür!
Du hast Fragen und Anregungen? Dann melde dich gern unter energiemanagement@herborn.de oder unter 02772 708 432
Die angegebenen Temperaturen müssen erreichbar sein, was aber nicht bedeutet, dass sie überall konstant eingestellt sein müssen. Gerade etwas weniger Temperatur ist aus energetischer Sicht sehr hilfreich, wenn dabei kein Komfortverlust eintritt.
schon gewusst?: 1 °C Raumtemperatur sparen 6% Energie! Es lohnt sich also nur so zu heizen, dass man sich wohl fühlt - T-Shirt im Winter muss es aber vielleicht nicht sein
Raumart / Funktion | Raumtemperatur |
---|---|
ALLGEMEINE RÄUME (Arbeitsstätten) | |
Aufenthaltsräume | 20 °C |
Umkleideräume | 22–24 °C |
Waschräume, Duschräume | 22–24 °C |
Toilettenräume | 15 °C ¹⁾ |
Sanitärräume | 21 °C |
BÜRORÄUME UND BÜROÄHNLICHE RÄUME | |
Büroraum mit tageslichtorientiertem Arbeitsplatz ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe | 20 °C ²⁾ |
Sonstige Büroräume | 20 °C ²⁾ |
Großraumbüros mit hoher Reflexion | 20 °C ²⁾ |
Großraumbüros mit niedriger Reflexion | 20 °C ²⁾ |
Sitzungs- und Besprechungsräume | 20 °C ²⁾ |
Räume mit Publikumsverkehr | 20 °C ²⁾ |
WERKSTÄTTEN | |
Reparaturwerkstätten | |
bei überwiegend schwerer körperlicher Tätigkeit | 12 °C ⁶⁾ |
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit | 17 °C |
bei überwiegend sitzender Tätigkeit | 19 °C |
Fahrzeughallen | 5 °C ⁵⁾ |
GEMEINSCHAFTSRÄUME (Unterrichtsstätten) | |
Flure, Treppenhäuser | 12–15 °C ³⁾ |
Aulen | 20 °C ³⁾ |
Leseraum | 20 °C ³⁾ |
Büchermagazine | 15 °C |
ALLGEMEINE UNTERRICHTSRÄUME | |
Vorschulräume | 20 °C ³⁾ |
Unterrichtsräume | 20 °C ³⁾ |
Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotienten D >1% am ungünstigsten Arbeitsplatz, sowie für erwachsene Nutzer | 20 °C ³⁾ |
SPEZIELLE UNTERRICHTSRÄUME | |
Lehrküchen (Nutzungsbeginn) | 18 °C ³⁾ |
Werken | 20 °C ³⁾ |
Physik, Chemie, Biologie | 20 °C ³⁾ |
HÖRSÄLE | |
Hörsäle mit allen Fenstern | 20 °C ³⁾ |
Hörsäle ohne Fenster | 20 °C ³⁾ |
SPORTSTÄTTEN / INNENANLAGEN | |
Lokale bis internationale Wettbewerbe | 15 °C (⁵⁾) |
Training bis regionale Wettbewerbe | 15 °C (⁵⁾) |
Schulsport bis lokale Wettbewerbe | 15–17 °C ³⁾ |
Legende:
1⁾ Die Beheizung ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene Raumtemperatur unterschritten wird.
2⁾ Neue Regelung der EnEV: Wärmezufuhr der beheizten Nachbarräume kann angerechnet werden.
3⁾ Für diese Räume genügt relative Aufenthaltszeit 15 °C
4⁾ Je nach Nutzung (19–21 °C bei Nutzungsbeginn, je nach Belegung)
5⁾ In Hauptaufenthaltsbereichen ist Zusatzbeheizung möglich (DIN 5035/T4)
6⁾ In Sonderfällen höhere Werte
7⁾ Angaben gelten für Maschinen/Apparate; je nach Tätigkeit reichen 200–300 Lux (DIN 5035/T2)