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Der "Herborner Energieblick"

Was soll das sein? Der “Herborner Energieblick” ist die konkrete Umsetzung des Energiemanagements auf Ebene aller Gebäudenutzer und Fachkräfte, die innerhalb der Gebäude der städtischen Liegenschaften tätig sind und mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch des Gebäudes maßgeblich beeinflussen.

Der Energieblick soll helfen, eine Routine zu etablieren, die mit einem kurzen Blick alle großen Quellen der Energieverschwendung aufdecken und diese durch entsprechende Handlungsweisen begrenzen/beenden kann.

Es ist ganz einfach: Du verlässt einen Raum, deinen Arbeitsplatz, einen Funktionsraum, etc. oder dir fällt einfach etwas auf? Achte auf die Folgenden Dinge:

  1. Ist das Licht aus? (Oder: ist es an, aber draußen ist Tag?) → Ausschalten
  2. Ist die Heizung auf das richtige Maß eingestellt? (Oder: dir ist im Winter in Innenräumen zu warm?) → Thermostat auf das richtige Maß einstellen
    1. Was ist das richtige Maß? Das zeigt dir eine Tabelle weiter unten mit vorgegebenen Raumtemperaturen aus der Arbeitsstättenrichtlinie
  3. Sind alle Geräte, die nicht genutzt werden aus, oder nur auf StandBy? (Während des Arbeitstages ist StandBy völlig okay, Aber beim Verlassen des Arbeitsplatzes lohnt sich das Abschalten, gerade bei alten Geräten) → Ausschalten
  4. Sind Türen und Fenster zu? (Vor allem im Heizbetrieb ist es wichtig, das auch während des Tages zu checken!) → Schließen

Mit diesen 4 Regeln hast du schon einen großen Beitrag zum Energiesparen geleistet! Danke dafür!

Du hast Fragen und Anregungen? Dann melde dich gern unter energiemanagement@herborn.de oder unter 02772 708 432

Raumtemperaturen nach Arbeitsstättenverordnung ASR A3.5, Juni 2010 (letzte Änderung Juli 2017)

Die angegebenen Temperaturen müssen erreichbar sein, was aber nicht bedeutet, dass sie überall konstant eingestellt sein müssen. Gerade etwas weniger Temperatur ist aus energetischer Sicht sehr hilfreich, wenn dabei kein Komfortverlust eintritt.

schon gewusst?: 1 °C Raumtemperatur sparen 6% Energie! Es lohnt sich also nur so zu heizen, dass man sich wohl fühlt - T-Shirt im Winter muss es aber vielleicht nicht sein

Raumart / Funktion

Raumtemperatur

ALLGEMEINE RÄUME (Arbeitsstätten)
Aufenthaltsräume20 °C
Umkleideräume22–24 °C
Waschräume, Duschräume22–24 °C
Toilettenräume15 °C ¹⁾
Sanitärräume21 °C
BÜRORÄUME UND BÜROÄHNLICHE RÄUME
Büroraum mit tageslichtorientiertem Arbeitsplatz ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe20 °C ²⁾
Sonstige Büroräume20 °C ²⁾
Großraumbüros mit hoher Reflexion20 °C ²⁾
Großraumbüros mit niedriger Reflexion20 °C ²⁾
Sitzungs- und Besprechungsräume20 °C ²⁾
Räume mit Publikumsverkehr20 °C ²⁾
WERKSTÄTTEN
Reparaturwerkstätten 
bei überwiegend schwerer körperlicher Tätigkeit12 °C ⁶⁾
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit17 °C
bei überwiegend sitzender Tätigkeit19 °C
Fahrzeughallen5 °C ⁵⁾
GEMEINSCHAFTSRÄUME (Unterrichtsstätten)
Flure, Treppenhäuser12–15 °C ³⁾
Aulen20 °C ³⁾
Leseraum20 °C ³⁾
Büchermagazine15 °C
ALLGEMEINE UNTERRICHTSRÄUME
Vorschulräume20 °C ³⁾
Unterrichtsräume20 °C ³⁾
Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotienten D >1% am ungünstigsten Arbeitsplatz, sowie für erwachsene Nutzer20 °C ³⁾
SPEZIELLE UNTERRICHTSRÄUME
Lehrküchen (Nutzungsbeginn)18 °C ³⁾
Werken20 °C ³⁾
Physik, Chemie, Biologie20 °C ³⁾
HÖRSÄLE
Hörsäle mit allen Fenstern20 °C ³⁾
Hörsäle ohne Fenster20 °C ³⁾
SPORTSTÄTTEN / INNENANLAGEN 
Lokale bis internationale Wettbewerbe15 °C (⁵⁾)
Training bis regionale Wettbewerbe15 °C (⁵⁾)
Schulsport bis lokale Wettbewerbe15–17 °C ³⁾

Legende:

1⁾ Die Beheizung ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene Raumtemperatur unterschritten wird.
2⁾ Neue Regelung der EnEV: Wärmezufuhr der beheizten Nachbarräume kann angerechnet werden.
3⁾ Für diese Räume genügt relative Aufenthaltszeit 15 °C
4⁾ Je nach Nutzung (19–21 °C bei Nutzungsbeginn, je nach Belegung)
5⁾ In Hauptaufenthaltsbereichen ist Zusatzbeheizung möglich (DIN 5035/T4)
6⁾ In Sonderfällen höhere Werte
7⁾ Angaben gelten für Maschinen/Apparate; je nach Tätigkeit reichen 200–300 Lux (DIN 5035/T2)