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Abfall: Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Gebühren

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

Ansprechpunkt

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Handlungsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Kurzfassung

  • Wertstoffe Entsorgung
  • Die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz erfolgt durch die dualen Systeme
  • Die Sammlung und Entsorgung von sonstigen Wertstoffen erfolgt regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Regelungen zur Entsorgung von Wertstoffen (außer Verpackungen) sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts) sowie die dualen Systeme für die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz

Wenn Sie keine gelben Säcke mehr haben oder diese noch nicht ausgeteilt wurden, dann haben Sie die Möglichkeit, neue Säcke am Empfang des Rathauses zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur eine Rolle abgegeben werden kann.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises

Karl-Kellner-Ring 47
35576 Wetzlar
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1800
Telefax: 06441 407-1801

Webseite: www.awld.de
E-Mail: info@awld.de

Öffnungszeiten:

Verwaltung Wetzlar

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag - Mittwoch

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 - 16:30 Uhr
 

Abfallwirtschaftszentrum Aßlar

Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner: