Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Adresse:
23 Bauen und Wohnen
			
			
				Karl-Kellner-Ring 51
				
			
			
					
							35576 Wetzlar
						
				
		
			Postfach 1940
			
				Karl-Kellner-Ring 51
				
			
			
					
							35529 Wetzlar
						
				
		
		
    
        Tel.: 06441 407-1717
        
        
    
        Fax: 06441 407-1065
        
        
    
	
		
    E-Mail:
            bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de
            
    Webseite:
            
                Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
            
            
    Webseite:
            
                Digitaler Briefkasten
            
            
	
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