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Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragen

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert. 
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, 
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage: 

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.

Verfahrensablauf

Zunächst reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales ein. Das Amt ermittelt im Anschluss Ihren aktuellen Gesundheitszustand, indem es sich an Ihre behandelnden Ärzte/Ärztinnen wendet und Befundunterlagen beizieht. Nach Abschluss des Verfahrens erhaltet Sie einen Bescheid.  

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Voraussetzungen

Eine bereits anerkannte Schwerbehinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

erforderliche Unterlagen

Benötigt wird der Vordruck „Änderungsantrag SGB IX“.

Sofern Ihnen aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei.
 

Kurzfassung

  • Schwerbehindertenausweis Änderung
  • der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
  • Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben, können wesentliche Änderungen ihres Gesundheitszustandes dem Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen
  • zuständig: für den Wohnort zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
35340 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0611 3276-44253

Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr