Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Gebühren
Fristen
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Bearbeitungsdauer
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurzfassung
- Änderungn in der selbständigen Tätigkeit von Heilberufen muss angezeigt werden
- Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.