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Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

Verfahrensablauf

-    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
-    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
-    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
 

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Fristen

umgehend nach Aufforderung

Voraussetzungen

Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Kurzfassung

  • Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
  • anlassbezogene Personalveränderungsmeldung an die Betreuungs und Pflegeaufsichten
  • Anmeldung online oder schriftlich möglich
  • örtlich zuständige Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
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