Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Fristen
umgehend nach Aufforderung
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
- anlassbezogene Personalveränderungsmeldung an die Betreuungs und Pflegeaufsichten
- Anmeldung online oder schriftlich möglich
- örtlich zuständige Hessische Ämter für Versorgung und Soziales