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Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld stellen

Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt, in bestimmten Fällen nur für 6 Monate. Es wird nicht automatisch verlängert.

Wenn Ihr aktueller Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
Das Jobcenter prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung vorliegen. Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie angeben. Das Jobcenter stellt Formulare zur Verfügung, die online oder schriftlich eingereicht werden können.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Weiterbewilligungsantrag online oder auf Papier aus.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter ein.
  • Das Jobcenter prüft Ihre Angaben.
  • Sie erhalten einen neuen Bewilligungsbescheid für den nächsten Zeitraum.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.

Fristen

Das Bürgergeld wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt. Der Antrag wirkt längstens auf den ersten Tag des laufenden Monats zurück. Wenn Sie den Antrag verspätet stellen, kann es zu Lücken in der Zahlung kommen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen bereits Bürgergeld.
  • Ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet bald.
  • Sie sind weiterhin erwerbsfähig und hilfebedürftig.
  • Sie haben die Altersgrenze nicht erreicht.

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Weiterbewilligungsantrag
  • Nachweise zu Änderungen (zum Beispiel Einkommen, Vermögen, Mietkosten, Haushaltszusammensetzung)
  • aktuelle Kontoauszüge (in der Regel die letzten 3 Monate)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurzfassung

  • Das Bürgergeld wird nicht automatisch verlängert, wenn ein Bewilligungszeitraum endet.
  • Alle zwölf – oder im Ausnahmefall sechs –  Monate muss die Weiterbewilligung von Bürgergeld beantragt werden
  • Bei Änderungen Nachweise erforderlich
  • Formulare können online oder schriftlich ausgefüllt werden.
     
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