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Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Kurzfassung

  • Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung
  • Voraussetzung: Antragstellerin ist Ausbildungsorganisation der Luftfahrt
  • Anmeldung schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
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