Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Kurzfassung
- Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung
- Voraussetzung: Antragstellerin ist Ausbildungsorganisation der Luftfahrt
- Anmeldung schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt