Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Gebühren
Fristen
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
-
Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
oder - Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
- Anschrift der Niederlassung
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurzfassung
- Die selbständige Aufnahme von Heilberufen muss angezeigt werden
- Bei der Anzeige muss die Erlaubnis der Berufsausübung oder zur Führung der Berufsbezeichnung nachgewiesen werden
- Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.