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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Kurzfassung

  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
  • Wenn die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht gewünscht ist, dann kann dieser widersprochen werden.
  • Hierzu muss gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegt werden.

Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Stellen eine Übermittlungssperre zu beantragen.

Sie können der Weitergabe Ihrer Daten an folgende Stellen widersprechen:

  • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunkanstalten über Alters- oder Ehejubilaen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)

Den Antrag können Sie über unseren Online-Dienst oder vor Ort im Bürgerbüro stellen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner: