Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (zum Beispiel Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpunkt
Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
erforderliche Unterlagen
- Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beurteilung der Änderung erforderlich sind
- Baubeschreibung
- In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
- Beschreibung des Vorhabens/Änderungen
- Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Änderung
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das von Ihnen aufzustellende Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Eine Kopie, gegebenenfalls auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten.
Kurzfassung
- Änderung von Anlagen Genehmigung
- Baugenehmigung für die Änderung einer (baulichen) Anlage beantragen
- den baulichen Änderungen stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen
- keine Durchführung von genehmigungspflichtigen baulichen Änderungen ohne vorherige Erteilung einer Baugenehmigung