Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Fristen
- Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
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Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Anzeige des Bauzustands Entgegennahme
- Mitteilung der Fertigstellung des Rohbaus
- Mitteilung der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens
- Mitteilung der Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung
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Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).