Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Gebühren
Fristen
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Bearbeitungsdauer
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Kurzfassung
- Die Beendigung der Tätigkeit in Heilberufen muss angezeigt werden
- Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen.