Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Gebühren
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
- Beistand durch das Jugendamt kann ganz oder teilweise beendet werden
-
Beistand endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen:
- wenn das Kind volljährig ist
- wenn die Familie ins Ausland zieht
- wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt)
- zuständig: örtliches Jugendamt