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Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)

Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.

Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.

Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.

Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.

Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
 

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Fristen

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349

E-Mail: info@lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. Ansprechpartner: