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Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Anordnung Sicherheitstechnische Beurteilung

Nach einem, im Gesetz näher bestimmten schweren Unfall oder Schadensfall kann die zuständige Behörde vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Ereignis auf seine Kosten durch eine möglichst im gegenseitigen Einvernehmen bestimmte zugelassene Überwachungsstelle sicherheitstechnisch beurteilen lässt und ihr die Beurteilung schriftlich vorlegt.

Verfahrensablauf

Bei Ereignissen an überwachungsbedürftigen Anlagen muss der Arbeitgeber (bzw. Betreiber) eine Unfall- bzw. Schadensanzeige machen. Dies ist schriftlich oder auch online möglich. Die Behörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung durch eine zugelassene Überwachungsstelle verlangen, die Kosten hat der Arbeitgeber (bzw. Betreiber) zu tragen.

Gebühren

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Fristen

Nach Anzeige von einem Unfall oder Schadensfall an einer überwachungsbedürftigen Anlage kann die zuständige Behörde die Durchführung einer sicherheitstechnischen Bewertung verlangen. Die zuständige Behörde wird für die Durchführung in der Regel eine Frist setzen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP)

Voraussetzungen

Es muss ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vorliegen, ein

  1. Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, oder
  2. Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.

Die Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.

Kurzfassung

  • Überwachungsbedürftige Anlage
  • Unfall- bzw. Schadensanzeige schriftlich oder online
  • Sicherheitstechnisch beurteilen
  • Einvernehmlich bestimmte zugelassene Überwachungsstelle
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare: