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Beurlaubung vom Studium beantragen

Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

Gebühren

Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.

Fristen

Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Voraussetzungen

  • ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
  • Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
  • Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.

erforderliche Unterlagen

Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
  • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
  • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die  Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
  • Nachweis eines studienbedingten Praktikums
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem  Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland

Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen

Rechtsbehelf

Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.

Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.

Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.

Kurzfassung

  • Voraussetzung: Form- und fristgerechte Antragsstellung
  • Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen.
  • Es muss einer der folgenden Gründe vorliegen und nachgewiesen werden:
    • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
    • Mutterschutzfrist oder Elternzeit,
    • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen,
    • Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,

    • Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,

    • Ableistung eines studienbedingten Praktikums,

    • Studienbedingter Auslandsaufenthalt,

    • Sonstige Gründe mit entsprechender Begründung

  • Zuständige Behörde: Jeweilige Hochschule

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Webseite: Webseite der Hochschule Darmstadt
E-Mail: info@h-da.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666 (Callcenter)
Telefax: +49 69 1533-2500

Webseite: Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123
36037 Fulda Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420 (Callcenter)
Telefax: +49 661 9640-1229

Webseite: Webseite der Hochschule Fulda
E-Mail: infothek@hs-fulda.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
E-Mail: studieren@hs-rm.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit

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Adresse:
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901

Webseite: Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
E-Mail: info@thm.de

Öffnungszeiten:
  • Allgemeine Öffnungszeiten:  Facility Management (thm.de)
  • Öffnungszeiten der Studiensekretariate:  Öffnungszeiten (thm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Telefax: +49 6722 502-212

Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 798-3838
Telefax: +49 69 7982-8383

Webseite: Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Telefax: +49 69 605008-66

Webseite: Webseite der Städelschule
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:  Studierendensekretariat - Städelschule (staedelschule.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201

Webseite: www.hfg-offenbach.de
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de

Öffnungszeiten:
  • HfG Offenbach - Verwaltung (hfg-offenbach.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0

Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

Öffnungszeiten:
  • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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Adresse:
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
Telefax: +49 641 99-12159

Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 6421 28-22222 (Studifon)
Telefon: +49 6421 28-20
Telefax: +49 6421 28-22020

Webseite: Webseite der Philipps-Universität Marburg
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205

Webseite: Webseite der Universität Kassel
E-Mail: studieren@uni-kassel.de

Öffnungszeiten:

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Adresse:
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Telefax: +49 6151 16-25082

Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

Öffnungszeiten: