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Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
 

Verfahrensablauf

  • Die Flugschule meldet den Bewerber an.
  • Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.  
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Fristen

zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sprechfunkzeugnis
  • Tauglichkeitszeugnis
     

erforderliche Unterlagen

  • Formular Bewerbermeldung
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
  • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • LBA - Anfrageblatt
  • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
  • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Erklärung der Erziehungsberechtigten 

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Kurzfassung

  • Meldung eines Bewerbers für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL 
  • Formular Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
     
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