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Bodendenkmalpflege

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren

  • menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
  • tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),

handelt.

Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.

Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

Ansprechpunkt

Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 23.1 Bauordnung, Denkmal- und Immissionsschutz

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1751

Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner: