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Bodenrichtwertauskunft erstellen

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

Voraussetzungen

keine

erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsbehelf

Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

  • VBORIS-Format (XML-Format)
  • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
  • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

Kurzfassung

  • Bodenrichtwertauskunft
  • Bodenrichtwertauskunft enthält die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwertzone und einen Kartenauszug für eine Adresse oder Flurstücksbezeichnung
  • Für den Erhalt des kostenfreien pdf-Dokuments ist nur die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (keine Registrierung bei gds.hessen.de nötig)
  • Bodenrichtwerte liegen flächendeckend online für die Stichtage ab 01.01.2020 vor. 
  • Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu ermittelt.
  • Fachlich zuständig: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte 
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 611 535-3000
Telefax: +49 611 535-3300

Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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