Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
Ansprechpunkt
Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Fristen
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
Voraussetzungen
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
- wenn Fahrzeug oder Fahrzeugkombination nicht den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist für Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig
- wenn Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist oderverloren wurde, muss Ersatz beantragt werden
- Antrag muss schriftlich bei zuständiger Stelle gestellt werden
- zuständig: die nach Landesrecht zuständige Stelle