Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beantragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
Gebühren
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Ansprechpunkt
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.
Fristen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.
Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (TRGS 512)
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513).
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:
- Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl,
- Sachkundenachweis,
- Zuverlässigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O,
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung,
- dass die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist,
-
Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers.
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, die die Begasungen durchführen sollen, Angabe zur Anzahl der sachkundigen Personen und der Befähigungsscheininhaber
Je nach Betriebsbezogener Erlaubnis gemäß der TRGS 512; TRGS 513 oder TRGS 522 sind noch weiter Unterlagen erforderlich die sich aus den Voraussetzungen der entsprechenden TRGS ergebene.
Handlungsgrundlage(n)
§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Formulare
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Kurzfassung
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen Erteilung
- Für die Durchführung wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt
-
Hierfür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Sachkundenachweis
- Befähigungsschein
- Nachweis für räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens
- Mitteilung per Mail oder postalisch