Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Ab 01.10.2025 können Sie online einen Basisantrag auf Einbürgerung stellen.
Sie gelangen über den folgenden Link zum Online-Formular:
https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA
Für die eigentliche Antragstellung ist es aber, wie bisher, unumgänglich einen Termin für ein persönliches Gespräch bei uns zu vereinbaren.
Zum Einen, um die vor uns abzulegenden Unterschriften (Erklärung, dass aus dem Online Formular jetzt nach Beratung ein Einbürgerungsantrag werden soll) und um die Abgabe
aller notwendigen, persönlichen Erklärungen zu tätigen.
Zu diesem Termin müssen alle benötigten Dokumente im Original mitgebracht werden.
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
 
§§ 8, ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
 
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
13.08.2024
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Krimmel 02772/708272
Frau Nill-Schütz 02772/708240
Frau Thielmann 02772/708241
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
		
    
        Tel.: 02772 708-0
        
        
    
        Fax: 02772 708-9400
        
        
    
	
		
    E-Mail:
            info@herborn.de
            
    Webseite:
            
                https://www.herborn.de
            
            
	
Montag bis Freitag:
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Montag und Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Montag:
	08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
	08:00 bis 12:00 Uhr und
	13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
																				
																					
    
        Tel.: 02772 708-272
        
        
    
        Fax: 02772 708-9272
        
        
    
																				
																				
																					
    Webseite:
            
                https://www.herborn.de
            
            
																				
																			
																				
																					
    
        Tel.: 02772 708-241
        
        
    
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    E-Mail:
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        Fax: 02772 708-9240
        
        
    
        Tel.: 02772 708-240
        
        
    
																				
																				
																					
    Webseite:
            
                https://www.herborn.de
            
            
																				
																			
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen
			
			
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							35576 Wetzlar
						
				
		
			
			
				Wilhelmstraße 18
				
			
			
					
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			Postfach 1940
			
			
					
							35529 Wetzlar
						
				
		
		
    
        Tel.: 06441 407-2310
        (Hotline
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
        
    
        Fax: 06441 407-1050
        
        
    
	
		
    E-Mail:
            abh@lahn-dill-kreis.de
            
    Webseite:
            
                www.lahn-dill-kreis.de
            
            
	
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
			
			
				Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
				
			
			
					
							35390 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
			Postfach 10 08 51
			
			
					
							35338 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
			
			
				Liebigstraße 14 - 16
				
			
			
					
							35390 Gießen, Universitätsstadt
						
				
		
		
    
        Tel.: +49 641 303-0
        (Zentrale)
        
    
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