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Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden.
Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
 

Verfahrensablauf

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
 

Gebühren

Ansprechpunkt

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fristen

Es gibt keine Frist.

zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
Sie besitzen 

  • ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • die Kompetenznachweise,
  • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
     

erforderliche Unterlagen

  • •Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  •  Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis 

Gegebenenfalls:

  • Lageplan
  • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
     

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     
Neben der Erteilung einer solchen Genehmigung können Sie Allgemeinerlaubnisse aus anderen Bundesländern in Hessen anerkennen lassen. Ob eine Anerkennung möglich ist, ist abhängig von der erteilten Allgemeinerlaubnis.
 

Kurzfassung

  • Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
  • Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. 
  • Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt.
  • Das Überfliegen von geografischen (UAS-) Gebieten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
  • Können Sie diese nicht einhalten und besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten beantragen.
  • Zuständigkeit: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
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