Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Einschreibung zum Studium an einer Hochschule beantragen

Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.

Verfahrensablauf

  • Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung an der Hochschule stellen.
  • Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit geprüft.
  • Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.

Gebühren

Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.

Fristen

Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die  Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Voraussetzungen

  • Sie haben sich über die Studienmöglichkeiten informiert und Ihre Studienwahl getroffen.
  • Sie müssen einen Antrag auf Immatrikulation vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
  • Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Studium berechtigt, oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
  • Sie müssen einen Semesterbeitrag bezahlen.
  • Wenn Sie sich für einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder Beschränkungen einschreiben möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
  • Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
  • Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
  • Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Rechtsbehelf

Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.

Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.

Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung ist jedes Semester eine Rückmeldung zum Studium erforderlich.

Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden.  

Falschangaben führen zur Rücknahme der Einschreibung durch die Hochschule.

Kurzfassung

- Eine Einschreibung zum Studium an einer Hochschule muss über das jeweilige Bewerbungsportal beantragt werden.

- Sofern kein Bewerbungsportal vorhanden ist, finden Sie das Vorgehen auf der Website der jeweiligen Hochschule.

- Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses oder eine bestandene einschlägige Aufnahmeprüfung vorzulegen.

- Notwendig zur Einschreibung ist außerdem der Nachweis einer aktuellen Krankenversicherung.

- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten ist zu erbringen, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in der EU studiert haben.

- Falls der akademische Grad Doktor erreicht werden soll, ist eine Annahmebescheinigung der Hochschule einzureichen.

- Je nach Studiengang müssen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch.

- Der Semesterbeitrag ist vorab zu bezahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Hochschule.

- Die Hochschule prüft den Antrag auf Einschreibung und die Unterlagen auf Vollständigkeit.

- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie als Student in den Studiengang der jeweiligen Hochschule eingeschrieben.

- Über die Einschreibung wird eine Bescheinigung erstellt.

- Zuständig ist die Hochschule, an der die Einschreibung beantragt wird.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Webseite: Webseite der Hochschule Darmstadt
E-Mail: info@h-da.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studienbüro der Hochschule Fulda

Leipziger Straße 123
36037 Fulda Leipziger Straße 123
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420 (Callcenter)
Telefax: +49 661 9640-1229

Webseite: Webseite der Hochschule Fulda
E-Mail: infothek@hs-fulda.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studienbüro der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
E-Mail: studieren@hs-rm.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit

Detailansicht »

Adresse:
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901

Webseite: Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
E-Mail: info@thm.de

Öffnungszeiten:
  • Allgemeine Öffnungszeiten:  Facility Management (thm.de)
  • Öffnungszeiten der Studiensekretariate:  Öffnungszeiten (thm.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

Detailansicht »

Adresse:
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Telefax: +49 6722 502-212

Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60001 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 798-3838
Telefax: +49 69 7982-8383

Webseite: Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
Telefax: +49 69 605008-66

Webseite: Webseite der Städelschule
E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de

Öffnungszeiten:
  • Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:  Studierendensekretariat - Städelschule (staedelschule.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201

Webseite: www.hfg-offenbach.de
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de

Öffnungszeiten:
  • HfG Offenbach - Verwaltung (hfg-offenbach.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstr. 29-39
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 154007-0

Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

Öffnungszeiten:
  • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
  • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

Goethestraße 58
35390 Gießen, Universitätsstadt
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
Telefax: +49 641 99-12159

Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt Biegenstraße 10
35032 Marburg, Universitätsstadt

Telefon: +49 6421 28-22222 (Studifon)
Telefon: +49 6421 28-20
Telefax: +49 6421 28-22020

Webseite: Webseite der Philipps-Universität Marburg
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19
34125 Kassel, documenta-Stadt Moritzstraße 18
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205

Webseite: Webseite der Universität Kassel
E-Mail: studieren@uni-kassel.de

Öffnungszeiten:

Detailansicht »

Adresse:
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Telefax: +49 6151 16-25082

Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

Öffnungszeiten: