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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland beantragen

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.  

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den verlinkten PDF-Antrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
  • die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Fristen

Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
     

erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate),
  • Zuverlässigkeitserklärung
     

Rechtsbehelf

Sie können verwaltungsrechtliche Klage einreichen.

Kurzfassung

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland Erteilung
  • Die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
  • Zuständige Behörde: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
     

weiterführende Informationen

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe


64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999

Webseite: Webseite HLfGP
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de