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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln anzeigen

Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
-    die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
 

Gebühren

Fristen

Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen, 
  • Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
     

erforderliche Unterlagen

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kurzfassung

  • Anzeige einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen
  • Die Herstellung erlaubnisfreier Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte oder zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen ist anzeigepflichtig.
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie


64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 3279-1028

Webseite: Webseite HLfGP
E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

Formulare: