Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Gebühren
Fristen
Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen,
-
Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
erforderliche Unterlagen
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurzfassung
- Anzeige einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen
- Die Herstellung erlaubnisfreier Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte oder zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen ist anzeigepflichtig.
- Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege