Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.
Gebühren
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Voraussetzungen
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Kurzfassung
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
- Stillegung wird angeordnet
- Stilllegung kann vorübergehend erfolgen bis Mangel behoben