Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:
- Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
- Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Betriebliche Informationsveranstaltungen
- Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
- Betriebsärztliche Untersuchungen
Gebühren
Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Fristen
Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.
erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".